Anforderung der nichtöffentlichen Unterlagen und Protokolle

des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages

Die Unterlagen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) werden der UAK nur teilweise zugänglich gemacht

Der im September 2019 vom Saarländischen Landtag eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Umgang mit Hinweisen auf Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch am Universitätsklinikum des Saarlandes seit 2003“ hat im Juli 2021 seine Arbeit abgeschlossen. Die Veröffentlichung des Abschlussberichtes steht bevor.

Der Vorsitzende der UAK, Prof. Ziercke, bat bereits im August 2021 nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des PUA, MdL Frau Heib, den Vorsitzenden des Aufsichtsrates des UKS, Staatssekretär Eitel, den vom Landtag eingesetzten Ausschuss zu ersuchen, die gesamten Sitzungsniederschriften der UAK zu Auswertungszwecken zur Verfügung zu stellen. Insbesondere interessiert sich die UAK für den nichtöffentlichen Teil der Protokolle. Die nunmehr erteilte Antwort der Vorsitzenden des Ausschusses und des Geheimschutzbeauftragten des Landtages ist für die Arbeit der UAK derzeit nur eingeschränkt von Nutzen:

  • Lediglich der öffentliche Teil der Sitzungsniederschriften kann der Kommission aus rechtlichen Gründen zur Unterstützung ihrer Arbeit zugänglich gemacht werden. Dieser öffentliche Teil liegt der UAK bereits vor.
  • Die Protokolle der nichtöffentlichen Beratungssitzungen sind zum weit überwiegenden Teil als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Das ist ein erhöhter Sicherheitsgrad gemäß der Verschlusssachenanweisung des Saarlandes (wie es sie auch in den anderen Ländern und beim Bund gibt). Nur Personen mit Sicherheitsüberprüfung haben Zugang, was bei den Kommissionsmitgliedern nicht der Fall ist - selbst wenn einige im früheren Beruf eine solche Ermächtigung hatten. Es obliegt der jeweils aktenführenden Stelle, die die Einstufung der Dokumente als „VS-Vertraulich“ vorgenommen hat, diese Einstufung für die Kommission aufzuheben.

Bewertung der UAK:

Die UAK muss diese rechtliche Begründung zunächst zur Kenntnis nehmen. Die UAK wird bei der Durcharbeitung des öffentlichen Teils des Abschlussberichtes auf Hinweise zu Behörden oder anderen öffentlichen Stellen stoßen, die Aussagen ihrer Mitarbeiter oder überlassene Dokumente als VS-Vertraulich eingestuft haben. Die UAK wird bei Bedarf diese Behörden oder anderen öffentlichen Stellen anschreiben und um Aufhebung der Vertraulichkeit nur für die Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission ersuchen.

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